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   FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01   

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https://dejure.org/2004,22428
FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01 (https://dejure.org/2004,22428)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.11.2004 - 6 K 4872/01 (https://dejure.org/2004,22428)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. November 2004 - 6 K 4872/01 (https://dejure.org/2004,22428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 1 Satz 3
    Zustellung; Vollmacht; Geschäftsführer; Haftungsbescheid; Gesellschaft - Umfang und Wirksamkeit der Vollmacht für Steuerangelegenheiten einer Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang und Wirksamkeit der Vollmacht für Steuerangelegenheiten einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung einer vom Geschäftsführer einer Gesellschaft unterzeichneten Verfahrensvollmacht und Zustellungsvollmacht die auf die Gesellschaft lautet auf einzelne Steuerarten; Geltung einer auf einzelne Steuerarten beschränkten Verfahrensvollmacht und ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 5. Oktober 2000 VII R 96/99, BStBl II 2001, 86 ) regelt § 122 Abs. 1 Satz 3 AO seinem Wortlaut nach nur die Frage, ob eine wirksame Bekanntgabe (auch) an einen Bevollmächtigten erfolgen kann und stellt klar, dass die dem Bevollmächtigten gegenüber vorgenommene Bekanntgabe im Verhältnis zum Betroffenen wirksam ist.

    Der BFH hat in der Grundsatzentscheidung vom 5. Oktober 2000 VII R 96/99, BStBl II 2001, 86 offen gelassen, ob er dieser älteren Rechtsprechung folgt oder ob bei Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten das FA sein Ermessen ausschließlich dahingehend auszuüben hat, dass es gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gibt.

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01
    Der BFH hat deshalb zunächst in BStBl II 1981, 3 die Vertretung durch einen Steuerberater nicht als der ordnungsgemäßen Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen hinderlich angesehen, ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1997 3 C 35.96, BVerwGE 105, 288, 292) unerheblich ist, ob für den Betroffenen ein Bevollmächtigter bestellt war oder nicht.
  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

    Auszug aus FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01
    Der BFH hat deshalb zunächst in BStBl II 1981, 3 die Vertretung durch einen Steuerberater nicht als der ordnungsgemäßen Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen hinderlich angesehen, ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1997 3 C 35.96, BVerwGE 105, 288, 292) unerheblich ist, ob für den Betroffenen ein Bevollmächtigter bestellt war oder nicht.
  • BFH, 20.09.2000 - II R 65/98

    Empfangsvollmacht

    Auszug aus FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01
    Die Einschränkung der Vollmacht für Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Lohnsteuer würde keinen Sinn ergeben, wenn die Vollmacht umfassend für alle Rechtsbehelfe und Zustellungen der GmbH und des Klägers persönlich gelten sollte (vgl. ebenso BFH Urteil vom 20.9.2000 II R 65/98, BFH/NV 2001, 732 und FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2002 VI 5/01, EFG 2003, 583 : bei widersprüchlichen Angaben keine Nachforschungspflicht des FA).
  • BFH, 18.10.1972 - II R 110/69

    Einspruchsentscheidung - Gegenstand einer Anfechtungsklage - Urteil des

    Auszug aus FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01
    Sie ist zulässig, obwohl der Bevollmächtigte sein Rechtsschutzbegehren auf die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkt hat (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1972 II R 110/69, BStBl II 1973, 187 ; Gräber/von Groll, FGO , 4. Aufl., § 44 Rz 37 ff.).
  • FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 5/01

    Umfang der Ermittlungspflichten zur Feststellung eines Bevollmächtigten:

    Auszug aus FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01
    Die Einschränkung der Vollmacht für Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Lohnsteuer würde keinen Sinn ergeben, wenn die Vollmacht umfassend für alle Rechtsbehelfe und Zustellungen der GmbH und des Klägers persönlich gelten sollte (vgl. ebenso BFH Urteil vom 20.9.2000 II R 65/98, BFH/NV 2001, 732 und FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2002 VI 5/01, EFG 2003, 583 : bei widersprüchlichen Angaben keine Nachforschungspflicht des FA).
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